Ich hatte letzte Woche eine echt blöde Situation. Auf der Landstraße ist mir ein Reh vors Auto gesprungen, zum Glück ist nicht viel passiert, aber die Motorhaube ist eingedrückt. Jetzt frage ich mich, ob ich das über meine Teilkasko regulieren lassen soll oder ob ich das lieber selbst zahle. Ich habe nämlich keine Ahnung, wie sich so ein Wildunfall auf meine Beitragsrückerstattung auswirkt.
Das klingt echt nervig. Wenn die Motorhaube eingedrückt ist könnte Teilkasko Sinn machen, aber schau wie hoch deine Selbstbeteiligung ist. Ein Wildunfall kann sich auf die Beitragsrückerstattung auswirken besonders wenn du sonst schadensfrei warst. Hol dir Reparaturangebote und rechne nach ob sich das unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung und einer möglichen Prämienerhöhung lohnt.
Kurze Orientierung zuerst Wildunfall meldest du über die Teilkasko. Die Reparaturkosten minus Selbstbeteiligung gehen auf dich, aber ob sich das auf die Beiträge auswirkt hängt von deiner Schadenfreiheitsklasse ab. Oft ist eine Schadensmeldung eine kleine Delle in der Beitragsrückerstattung besonders wenn du schon lange keine Schäden hattest. Einmal ist nicht gleich gut fürs Geld.
Ich glaube Wildunfall geht immer über Vollkasko damit die Reparatur bezahlt wird und man hat danach keinen Aufpreis. Vielleicht ist das aber nicht so. Stimmt das so?
Beitragsrückerstattung klingt nett wie Werbesprech. Die Versicherung macht damit keine Wunder. Ein Wildunfall erhöht wahrscheinlich die Beiträge auch wenn du nicht schuld bist und die Prämienentwicklung ist oft zäh. Ob man das wirklich spürt hängt vom Vertrag ab.
Vielleicht geht es hier nicht nur um die Motorhaube sondern darum wie Prämien und Zuschläge entstehen wie transparent ist die Preisgestaltung der Branche. Wildunfall ist nur ein Beispiel für die Risikobewertung und die Folgen für die Versicherung. Die Frage ist wie sehr sich das tatsächlich auf das persönliche Budget auswirkt.
Wenn du die Kosten der Reparatur gegen mögliche Erhöhungen abwägst wirkt sich der Wildunfall am ehesten über die Schadenfreiheitsklasse und die Beitragsrückerstattung aus.