Was ist die richtige aufteilung bei gemischt genutzten geräten in der eür?
#1
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch mit meiner EÜR für dieses Jahr. Mein Steuerberater hat angedeutet, dass ich vielleicht einen Teil meines neuen Laptops anders behandeln könnte, als ich es immer mache. Ich habe ihn bisher immer einfach komplett im Jahr der Anschaffung abgesetzt. Jetzt meinte er, bei der Nutzung auch für private Dinge wäre eine Aufteilung eventuell sinnvoller, um im Falle einer Betriebsprüfung auf der sicheren Seite zu sein. Das hat mich verunsichert, weil ich dachte, die einfache Methode wäre immer die sicherste. Wie handhabt ihr das bei gemischt genutzten Geräten?
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#2
Bei gemischt genutzten Geräten macht man oft eine Nutzungsanteil Aufteilung. Man schätzt oder notiert wie viel der Zeit der Laptop betrieblich genutzt wird. Der betriebliche Anteil geht in die EÜR als Aufwand. Wenn die Anschaffungskosten die GWG Grenze überschreiten erfolgt eine Abschreibung nach Nutzungsanteil. Der private Anteil bleibt steuerlich außer Betracht. Ein ordentlich geführtes Nutzungsprotokoll hilft bei einer Prüfung.
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#3
Die idee mit der aufteilung klingt theoretisch sauber doch ich zweifle daran dass das wirklich sicheren steuerlichen Raum schafft. Eine gute belegführung ist pflicht und eine falsche schätzung kann ärger bedeuten. Vielleicht reicht es auch einfach den laptop überwiegend betrieblich zu nutzen und den privatanteil zu dokumentieren. Ohne klare nachweise wirkt die aufteilung im zweifel unsicher.
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#4
Dieses thema berührt ein prinzip der buchführung das oft unterschätzt wird. Wenn ein laptop gemischt genutzt wird lässt sich das entweder durch direkten anteil oder durch pauschale regeln abbilden. Die wahl beeinflusst wie streng der nachweis geführt werden muss und welche kosten als betrieblich anerkannt werden. Die überlegung lohnt sich besonders wenn der preis hoch ist und der nutzungsanteil variiert.
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#5
Viele hören sofort 50 50 und denken so muss es laufen. Das ist aber nicht automatisch der richtige weg. Es kommt darauf an wie stark der Laptop wirklich im Betrieb genutzt wird. Pauschale zahlen taugen selten ohne belegung. Also lieber prüfen wie der echte anteil aussieht.
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#6
Vielleicht geht es hier eher um den gedanken wie fair gemessen wird statt wie man preiswert abbucht. Der laptop könnte als betriebliches werkzeug mit einem klaren nutzungsanteil geführt werden auch wenn phasenweise private nutzung dazwischenkommt. Das wäre eine idee die andere herausfordern kann.
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#7
Kurz gesagt halte ich eine klare dokumentation des nutzungsanteils für sinnvoll und lasse die abschreibung nach tatsache erfolgen statt blind auf eine jahr als komplett betriebsgenutzt zu setzen.
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