Wie gebe ich ein teils genutztes arbeitszimmer in der steuererklärung an?
#1
Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für letztes Jahr und bin mir unsicher, wie ich die Kosten für mein neues Arbeitszimmer am besten angebe. Es ist ein separater Raum, den ich seit dem Homeoffice-Umzug fast ausschließlich beruflich nutze, aber ab und zu läuft auch mal die private Waschmaschine dort. Mir wurde gesagt, dass ich eine Betriebsprüfung fürchten müsste, wenn ich den Raum zu hundert Prozent ansetze. Wie handhabt ihr das, wenn die Nutzung nicht komplett trennscharf ist?
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#2
Es ist verständlich dass du beim Arbeitszimmer unsicher bist. Der Gedanke dass ein Raum derart vermischt genutzt wird macht die Sache kompliziert. Wichtig ist vor allem Belege zu sammeln und die tatsächliche berufliche Nutzung festzuhalten.
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#3
Viele glauben dass man das Arbeitszimmer ganz einfach zu hundert Prozent absetzen kann weil der Raum fast nur beruflich verwendet wird doch so funktioniert es meist nicht. Zwar ist Vollabzug möglich wenn der Raum tatsächlich fast ausschließlich beruflich genutzt wird, aber bei gemischter Nutzung greift der Anteil und du musst Kosten entsprechend aufteilen.
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#4
Stell dir vor du deklarierst es als Arbeitszimmer und die Waschmaschine läuft daneben. Würde das die Anerkennung ernsthaft gefährden oder könnte man eine pragmatische Lösung finden?
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#5
Ich bleibe skeptisch manchmal scheint den Beamten eine kleine private Nutzung reicht um den Anspruch zu kippen doch oft geht es um Nachweise. Wichtig ist eine konsistente Dokumentation.
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#6
Vielleicht lohnt es sich das Thema neu zu rahmen als Arbeitsinfrastruktur statt Arbeitszimmer. Also Kosten wie Miete Strom Internet als Teil deiner beruflichen Ausstattung sehen und weniger als einen eigenständigen Raum.
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#7
Kurz gesagt halte Belege fest nutzungszeiten und Flächenanteil und schaffe klare Abtrennung. Sprich bei Unsicherheit mit einem Steuerberater.
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