Ich sitze gerade über meiner Einkommensteuererklärung und grüble über einen Punkt. Letztes Jahr habe ich zum ersten Mal etwas Geld mit einem kleinen Online-Kurs verdient, den ich nebenbei angeboten habe. Jetzt bin ich unsicher, wie ich das genau angeben soll. Es fühlt sich nicht nach einem richtigen Gewerbe an, aber es war auch kein einmaliger Verkauf von Privatvermögen. Ich habe einfach ein PDF erstellt und über eine Plattform vertrieben. Muss ich dafür eine gesonderte Anlage ausfüllen, oder reicht die Anlage SO? Mir ist nicht klar, wo die Grenze zwischen gelegentlicher Tätigkeit und einer systematischen Absicht liegt. Hat jemand Ähnliches gemacht und kann seine Erfahrung teilen?
Ich verstehe die Unsicherheit das fühlt sich nach wenig klarer Linie an und du willst es richtig machen. Für mich klingt es eher nach selbständiger Tätigkeit als nach reinem Privatverkauf.
Normalerweise kommt bei einer online kurs tatigkeit die einordnung in Anlage S wenn es sich um freiberufliche selbständige arbeit handelt oder in Anlage G wenn es sich um ein Gewerbe handelt. Anlage SO passt hier nicht als standard. Ob du regelmäßig anbietest oder nur einmalig ist entscheidend.
Vielleicht denkst du dass es nur ein einmaliger verkauf ist und deswegen kein extra formular nötig. In der praxis kann aber schon eine selbständige tätigkeit vorliegen die du in steuererklärung belegst.
Es ist doch fraglich wie eine kleine nebenbeschäftigung schon als gewerbe gelten soll. Die grenze zwischen gelegentlicher tatigkeit und systematischer absicht ist unscharf und die finanzverwaltung prüft oft nach dem muster aus werbung und wiederholung.
Vielleicht eine neue sichtweise Der kurs ist eine kreative tätigkeit und könnte erfahrungen als freiberufler widerspiegeln ohne sofort in das gewerbe schema zu fallen.
Wie willst du vorgehen um es sauber zu klären?