Wie rechne ich haushaltsnahe Aufwendungen im Arbeitszimmer in der Steuererklärung?
#1
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch mit meiner Steuererklärung für letztes Jahr. Neben meinem Hauptjob hatte ich ein paar kleinere freiberufliche Aufträge, und ich bin mir unsicher, wie ich die damit verbundenen Kosten am besten erfasse. Vor allem die anteiligen Kosten für mein Arbeitszimmer bereiten mir Kopfzerbrechen, weil ich den Raum auch privat nutze. Ich habe gehört, dass man hier eine plausible Aufteilung der haushaltsnahen Aufwendungen vornehmen muss, aber die konkrete Umsetzung fühlt sich wie eine Grauzone an.
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#2
Wenn dein Arbeitszimmer ausschließlich beruflich genutzt wird, kannst du anteilige Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Bestimme die Fläche des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche und wende diesen Anteil auf Kosten wie Miete oder Hypothek, Heizung, Strom, Versicherungen und Abschreibungen an. Beispiel: 12 m² Arbeitszimmer von 60 m² Gesamtfläche ergibt 20 Prozent; 20 Prozent der Miete, der Heizkosten und der Stromrechnung wären dann absetzbar. Private Nutzung bleibt außen vor, außer du kannst sie klar nachweisen.
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#3
So einfach ist es oft nicht. Die Praxis geht eher über Plausibilitätsaufteilungen, denn der private Anteil macht’s kompliziert. Nur der eindeutig beruflich genutzte Teil zählt, bei gemischter Nutzung musst du den privaten Anteil herausrechnen. Das lässt sich schwer belegen, ohne akribische Aufzeichnungen. Wie willst du denn täglich dokumentieren, wie viel Zeit der Raum tatsächlich gearbeitet wurde?
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#4
Vielleicht geht es nicht nur um Zahlen, sondern darum, wie zuverlässig du deinen Raum als Arbeitsort darstellen kannst. Wenn du den Raum fast vollständig beruflich nutzt, ist der Nachweis leichter; bei gemischter Nutzung brauchst du eine plausible Aufteilung, und das Finanzamt prüft eher auf Plausibilität als auf eine exakte Messung.
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#5
Hinweis: Die Kosten für das Arbeitszimmer betreffen Betriebsausgaben, nicht haushaltsnahe Aufwendungen. Die haushaltsnahen Aufwendungen betreffen Dienstleistungen oder Handwerker im Haushalt und gelten privat; du kannst sie nicht zur Absetzung deines Arbeitszimmers verwenden.
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#6
Kurz gesagt: Du musst zwischen voll arbeitsdicht genutztem Raum und gemischt genutztem Raum unterscheiden und die Kosten anteilig nach Quadratmeterregelung oder nach tatsächlicher Nutzung aufteilen.
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#7
Vielleicht hilft es, sich ein einfaches Schema zu machen: Mess Fläche, schätze Nutzung pro Woche, dokumentiere die Kosten über das Jahr, und trage die Ergebnisse in deine Steuererklärung als Betriebsausgaben ein.
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