Wie sinnvoll ist die aufteilung von arbeitszimmerkosten in der steuererklärung?
#1
Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für letztes Jahr und bin mir unsicher, wie ich die Kosten für mein neues Arbeitszimmer am sinnvollsten ansetze. Da ich seit der Pandemie fast ausschließlich von zuhause arbeite, habe ich endlich ein richtiges Zimmer dafür eingerichtet. Jetzt frage ich mich, ob ich die anteiligen Mietkosten oder doch lieber die konkreten Einrichtungskosten geltend machen sollte. Mir ist klar, dass das Finanzamt da sehr genau hinschaut.
Zitieren
#2
Grundsätzlich gilt: Wenn dein Arbeitszimmer ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird und kein anderer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber vorhanden ist, kannst du anteilige Mietkosten, Nebenkosten und Abschreibungen für die Ausstattung geltend machen. Die Kosten der Einrichtung – Schreibtisch, Bürostuhl, Regale, Computer – kannst du je nach Höhe entweder sofort als GWG abziehen (bis 800 Euro netto je Posten) oder über AfA abschreiben. Nachweise sind nötig: Nutzungsanteil, Quadratmeter des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche, Mietvertrag, Rechnungen und ggf. Nebenkostenabrechnungen. Die Pauschale von 5 Euro pro Tag (maximal 600 Euro pro Jahr) bleibt eine Option, wenn du kein separiertes Arbeitszimmer nutzen kannst oder willst und bietet weniger Spielraum als die echte Kostenaufstellung.
Zitieren
#3
Ich bleibe skeptisch, ob sich jeder Aufwand lohnt. Die Finanzämter prüfen genau, ob der Raum wirklich ausschließlich beruflich genutzt wird. Oft ist die einfache Homeoffice-Pauschale sinnvoller, wenn Nachweise zu aufwendig wären. Mit einem echten Arbeitszimmer lassen sich aber oft höhere Kosten geltend machen, vor allem anteilige Miet- und Betriebskosten sowie ggf. Abschreibungen für Möbel.
Zitieren
#4
Vielleicht hilft es, die Situation strategisch zu betrachten. Ein eigenes Arbeitszimmer verändert nicht nur die Zahlen, sondern auch die Trennung von Arbeit und Privatleben. Ob anteilige Mietkosten oder konkrete Einrichtungskosten wichtiger sind, hängt davon ab, wie groß der Raum im Verhältnis zur Wohnung ist und wie lange du dort arbeitest. Die Kosten sind zudem nicht nur Zahlen, sondern auch eine Frage der Praxis mit Nachweisen.
Zitieren
#5
Ein praktischer Hinweis: Wenn die Möbel sieh zum Arbeitszimmer gehören und du sie länger nutzt, lohnt sich oft eine AfA statt GWG, besonders bei teureren Stücken. Gleiches gilt für Monitore und Drucker. Für sehr günstige Gegenstände ist GWG sinnvoll. Die anteiligen Mietkosten bleiben hingegen abhängig vom Raumanteil.
Zitieren
#6
Ich habe selbst so experimentiert. Die Pauschale war schnell erledigt, aber bei einer echten Arbeitszimmer-Gemeinschaft habe ich dann doch die anteiligen Kosten geltend gemacht und die Belege gesammelt. Es funktioniert, aber es braucht Organisation.
Zitieren
#7
Lohnt sich der Aufwand wirklich, die anteiligen Mietkosten detailliert nachzuweisen, oder ist die Pauschale von 5 Euro pro Tag oft die bessere Wahl?
Zitieren


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.

Bestätigung
Bitte den Code im Bild in das Feld eingeben. Dies ist nötig, um automatisierte Spambots zu stoppen.
Bestätigung
(Keine Beachtung von Groß- und Kleinschreibung)

Gehe zu: